
SRI LANKA: Überwachung der Menschenrechte durch die UN dringend benötigt, um Strafermittlungen neu zu belebentranslation: english, french, german, italian Die Asiatische Menschenrechtskommission unterstützt vehement den Ruf nach einer UN-Mission zur Überwachung der Menschenrechte mit dem Ziel, die stark beschädigte Fähigkeit der srilankischen Polizei zur Ermittlung von Straftaten wiederherzustellen. Der Staat als Souverän hat die Pflicht, alle Verbrechen zu untersuchen, ganz gleich, ob sie von organisierten kriminellen Banden, von Terroristen oder sogar von staatlichen Behörden verübt werden. Diese Verpflichtung schließt die Notwendigkeit einer kompetenten und unparteiischen Strafermittlungsbehörde innerhalb des Polizeisystems ein, welche nicht durch Einmischung der Politik korrumpiert oder behindert wird. Es herrscht in Sri Lanka die einhellige Meinung, dass die Fähigkeit der Polizei bei der Ermittlung von Straftaten viele Jahre lang stark durch politische Einflussnahme gemindert und beschränkt wurde. Wenn es in den letzten Jahren zu organisierten Verbrechen, Terroranschlägen oder illegalen Taten von Militär und Polizei kam, hat die Polizei ihre Unfähigkeit zu effektiven Ermittlungen bewiesen. Die Unfähigkeit, effektive Ermittlungen zu gewährleisten, ist ein grundsätzliches Versagen des Staates bei der Schaffung von Sicherheit für die Bevölkerung. Diese Situation muss sich umgehend ändern. Eine UN-Behörde zur Überwachung der Menschenrechte kann die Wiederbelebung dieses Systems unterstützen; ohne diese Unterstützung gibt es keinen absehbaren Weg, wie diese Wiederbelebung gelingen soll. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte hat ihre Forderung der Überwachung von Menschenrechten in ihrer Rede an den Menschenrechtsrat vom 10. Dezember 2007 erneuert:
Phantomschmerz und Schutz der MenschenrechtePhantomschmerz entsteht, wenn man das Gefühl hat, dass ein amputiertes oder fehlendes Körperglied noch am Körper befestigt ist und sich in Übereinstimmung mit den anderen Körperteilen bewegt. Die Erklärung der srilankischen Regierung, sie verfüge über adäquate lokale Mechanismen zur Untersuchung von Menschenrechtsverstößen spiegelt eine ähnliche Haltung wieder. Das jüngste Beispiel dafür ist die Erklärung des Ministers für Katastrophenmanagement und Menschenrechte, Mahinda Samarasinghe. Wo sind diese Mechanismen, möchte man fragen, und die Antwort würde sich nicht unterscheiden von der Antwort eines Amputierten, der das Gefühl hat, dass sein Bein oder Arm noch immer existiere. Aber wie das fehlende Glied existiert ein glaubwürdiger Mechanismus zur Ermittlung schlicht und einfach nicht. Die Amputation eines Mechanismus zur Untersuchung von Menschenrechtsverstößen war ein langer Prozess, an dem Notstandsregelungen, Anti-Terror-Gesetze und die gezielte Zerschlagung elementarer Institutionen der öffentlichen Verwaltung – einschließlich des Justizwesens – mitgewirkt haben. Die Massenmorde von 1971 und zwischen 1986 und 1990 im Süden des Landes und die fortwährende Unterdrückung im Norden und Osten von 1978 bis heute erforderten, dass mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen nicht untersucht werden, da solche Untersuchungen im Militär zu Unruhe führen und somit die Stabilität der herrschenden Regime gefährden würden. Die Einschränkungen der Ermittlungen zogen natürlich das Strafverfolgungssystem unter der Führung der Generalstaatsanwaltschaft in Mitleidenschaft, die oft mit dazu beitragen musste, dass die Täter verborgen bleiben und straffrei ausgehen. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde von dem durch die Präsidentschaft ausgeübten Druck sowie auch von gesetzlichen Beschränkungen durch verschiedene Verfassungsänderungen und Notstandsgesetze zerstört. Der ehemalige Oberste Richter K.M.M.B. Kulatunga erinnert an eine Zeit, als Sri Lanka sehr wohl über ein kompetentes System der Strafverfolgung innerhalb der Polizei verfügte, sogar für die Verfolgung sehr schwerer Verbrechen, wie sie in vielen Gesetzesblättern berichtet werden. Darunter waren politische Fälle wie die Ermordung des Premierministers S.W.R.D. Bandaranaike und der missglückte Staatsstreich von 1962. Dieses System wurde jedoch weitgehend untergraben, um außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen und Folter durch die Polizei sowie militärische und paramilitärische Einheiten in großem Maßstab zu ermöglichen. Heute ist das System nicht in der Lage, auch nur die gewöhnlichen Verbrechen zu untersuchen, ganz zu schweigen von jenen Verbrechen, die unter Mitwissen politischer Autoritäten zu militärischen Zwecken verübt werden. Diese schlimme Lage zeigt sich in der fortwährenden Ermordung von Personen in Polizeigewahrsam, wenn diese angeblich Granaten auf Polizeibeamte werfen, während sie nach versteckten Gegenständen abgesucht werden. Diese Fälschung von Informationen, die jedem vernünftigen Menschen höchst lächerlich erscheinen muss und die mit dem Ziel erfolgt, von staatlichen Behörden begangene Verbrechen zu rechtfertigen, wird von Leuten im Dienste des unabhängigen Staates Sri Lanka, und in dessen Namen, mit Unterstützung ihrer Propagandaeinheiten zur Verfügung gestellt. Der Phantomschmerz bei Strafermittlungen in Sri Lanka zeigt sich täglich in vielen Erklärungen durch verschiedenste Propagandaeinheiten wie das ‘Friedenssekretariat’, das Genfer Konsulat, das Ministerium für Katastrophenmanagement und Menschenrechte, das Verteidigungsministerium und sogar im Namen des Präsidenten. Die Behauptung, es existiere ein kompetentes und glaubwürdiges System der Strafverfolgung wird vorgeschoben, um einerseits die Unfähigkeit und Verweigerung einer Ermittlung von Menschenrechtsverstößen zu vertuschen, und andererseits, um jeglichen Forderungen entgegenzuwirken, wonach die Regierung von Sri Lanka sich durch die internationale Gemeinschaft vermittels einer Überwachung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen helfen lassen soll. Die ‚Phantomschmerz’-Mentalität verhindert die Findung von echten Lösungen für die echten Probleme, die Sri Lanka zu einem der gesetzlosesten Orte der Welt machen. In den vergangenen zehn Jahren hat die Asiatische Menschenrechtskommission konsequent auf die Art und Weise hingewiesen, wie das srilankische Strafverfolgungssystem seine Funktionalität eingebüßt hat (s. http://www.ahrchk.net/pub/ - Sri Lanka's Dysfunctional Criminal Justice System). Solange die Situation sich nicht ändert, wird das Leben für alle Bürger des Landes ein Alptraum sein. Zu diesem Alptraum gesellt sich jetzt der Beschuss der zivilen Bürger durch die LTTE, durch Regierungstruppen und andern paramilitärische Gruppen, die sich im Land frei bewegen können. Dieses Klima wird selbstverständlich auch von kriminellen Elementen genutzt, um alle Arten von Verbrechen wie z.B. die Entführung zur Erpressung von Lösegeld genutzt. Es ist nicht möglich, mit diesem Phantomschmerz die Bevölkerung zu schützen. Je schneller diese Illusion beseitigt wird, desto besser für die Menschen in Sri Lanka. Die Überwachung der Menschenrechte und die Unabhängigkeit der JustizIn der Erwiderung der srilankischen Regierung auf die Rede der Hochkommissarin wurde angedeutet, dass eine solche Überwachung die Souveränität des Staates Sri Lanka beeinträchtigen würde, und insbesondere die Souveränität der Justiz. Es gibt jedoch überhaupt keinen Widerspruch zwischen der Unterstützung bei der Ermittlung von Menschenrechtsverstößen durch die UN einerseits und der Unabhängigkeit der Justiz andererseits. Die Justiz wird alle Befugnisse behalten, die sie derzeit hat, hinsichtlich Untersuchungsverfahren, Hauptverfahren und Revision sowie anderer Funktionen gemäß den Gesetzesbüchern und Grundrechten. Die Überwachung der Menschenrechte befasst sich damit, wie die Ermittlungen durchgeführt werden, und nicht damit, wie die Gerichte im Rahmen der srilankischen Gesetze ihre Arbeit machen. Das einzige Problem, mit dem sich die Menschenrechtsbeobachter beschäftigen würden, ist das Fehlen solcher Ermittlungen, dass zurzeit aufgrund der Probleme im Polizeisystem vorherrscht. Durch die Inangriffnahme solcher Ermittlungen kann die gegenwärtige Ausweglosigkeit beseitigt werden; die Polizei wird selbst davon profitieren, wenn die Wahrscheinlichkeit politischer Einmischung in die Ermittlungsarbeit beseitigt wird. Sobald die Menschenrechtsbeobachter der Vereinten Nationen die Beschränkungen beseitigen, die der srilankischen Polizei aus politischen oder anderen Gründen auferlegt werden, dann können kompetente srilankische Strafermittler selber tätig werden und ihre verlorene Berufsehre und Würde zurückerlangen. Deshalb rufen wir die Bürger von Sri Lanka auf, von dieser Einladung der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Gebrauch zu machen, um eines der Probleme, das allen Bürgern in Gestalt eines untauglichen Polizeisystems bekannt ist, in Angriff zu nehmen. Dem Land bietet sich hier eine Gelegenheit, mit einem Problem aufzuräumen, das die Nation seit mehreren Jahrzehnten quält. Wenn die Strafverfolgung in dem Land neu belebt wird, werden die Menschen mit solch massiven Problemen wie Korruption umgehen können. Korruption bekämpfen bedeutet nicht, die staatliche Souveränität zu bekämpfen, sondern sie zu verteidigen. Es ist ganz klar, dass das, worum sich die Gegner der Überwachung der Menschenrechte sorgen, nicht die Verteidigung der Souveränität des Staates Sri Lanka ist, sondern die Verteidigung eines schlechten Polizeisystems, des Amtsmissbrauchs und der massiven Korruption, die das Land beherrschen. |
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